RODENBERG VERBINDET.Eine starke Gemeinschaft seit 1994
Gewerbeverein Rodenberg e.V. – eine starke Gemeinschaft
VERLÄSSLICH MITEINANDER

Regeln für unser Mitgliederportal.

Arbeitsfassung für die Einrichtung. Verantwortliche Angaben und endgültige Verfahrensregeln werden vor der öffentlichen Freischaltung vervollständigt.

1. Persönlicher Zugang

Der Zugang ist für freigeschaltete Vereinsmitglieder bestimmt. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Vertretungen erhalten bei Bedarf einen eigenen, vom Verein zugeordneten Zugang.

2. Eigene Inhalte

Mitglieder können ihr eigenes Firmenprofil und ihre eigenen Werbebeiträge bearbeiten. Texte und Bilder müssen sachlich richtig sein; erforderliche Urheber-, Marken-, Bild- und Persönlichkeitsrechte müssen vorliegen. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur bei bestehender Befugnis verwendet werden.

3. Freigabe

Öffentliche Firmenprofile und Werbung werden vor der Veröffentlichung durch ein Vorstandsmitglied geprüft. Eine Freigabe ersetzt nicht die Verantwortung des einreichenden Mitglieds für seine Inhalte. Änderungen an Werbung benötigen eine neue Freigabe.

4. Vertraulicher Austausch

Interne Kontaktdaten und Mitteilungen dürfen nur für den Vereinszweck genutzt werden. Unaufgeforderte Massenwerbung, Veröffentlichung interner Informationen und die Weitergabe von Zugangsdaten sind unzulässig. Persönliche Nachrichten sind nur für Absender und Empfänger bestimmt.

5. Entscheidungen und Veranstaltungen

Mitteilungen im Portal ersetzen gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschriebene Einladungen und Beschlussverfahren nur, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Onlineanmeldung ist kein automatischer Vereinsbeitritt. Die Aufnahme entscheidet der Vorstand gemäß Satzung.

6. Korrekturen und Sperrung

Rechtswidrige oder fehlerhafte Inhalte können vom Verein zurückgewiesen oder vorübergehend ausgeblendet werden. Bei Ende der Mitgliedschaft oder missbräuchlicher Nutzung kann der Portalzugang gesperrt werden. Datenschutzrechte bleiben unberührt.

7. Freiwillige Freigaben

Öffentliche Firmenprofile und die interne Kontaktweitergabe werden getrennt freigegeben. Beide Freigaben können im eigenen Profil widerrufen werden. Für den Zugang zum Portal müssen diese freiwilligen Freigaben nicht erteilt werden.

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